Notengebungsverordnung

Ein langes Wort.

Und schwierig umzusetzen.

Obwohl, im Prinzip ganz einfach: sie legt fes, wie Noten zustande kommen. Nämlich, wieviele schriftliche Arbeiten geschrieben werden müssen/können, und wie mündliche Noten zustande kommen.

Das Ganze muss nämlich justiziabel sein. Will heißen: der Lehrer muss sich an diese regeln halten, ansonsten halten seine Noten keiner Klage stand.

In der Praxis ist das schon schwierig. Zum Beispiel: es gibt nur zwei schriftliche Leistungen, die Klassenarbeit und die Wiederholung. Erstere bezieht sich auf einen größeren Unterrichtszeitraum und daher auch auf mehr “Stoff”, letztere darf sich nur auf die letzten 2 Stunden beziehen und 20 Minuten Zeitbedarf nicht überschreiten.

Immer wieder wird versucht, sich um diese Einschränkungen herumzudefinieren, indem man von “Kurztests” spricht. Damit sind Wiederholungen gemeint, die eben weniger Zeit beanspruchen, nämlich nur 10 Minuten.

Hinterlasse einen Kommentar

Eingeordnet unter Kleines Schulglossar, Schule

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit Deinem WordPress.com-Konto. Log Out / Ändern )

Twitter-Bild

Du kommentierst mit Deinem Twitter-Konto. Log Out / Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit Deinem Facebook-Konto. Log Out / Ändern )

Verbinde mit %s